Erziehungshilfen-header.jpg Foto: M. Eram / DRKS

Sie befinden sich hier:

  1. Angebote
  2. Kinder, Jugend und Familie
  3. Hilfe für die Erziehung

Hilfe für die Erziehung

Ansprechpartnerin

Frau Eva Frisch
e.frisch@drk-kv-germersheim.de Hans-Graf-Sponeck-Straße 33
76726 Germersheim Mobil: 01522- 6049183

Eltern haben ein Recht auf Hilfe für die Erziehung

Es gibt ein Gesetz für Kinder-Hilfe und Jugend-Hilfe.
Das Gesetz heißt:
Kinder- und Jugend-Hilfe-Gesetz.
Auch in diesem Gesetz steht das Recht zur Hilfe für die Erziehung.
Jeder hat dieses Recht.
Jeder Vater und jede Mutter.
Oder auch jeder Pfleger und jeder Vor-Mund.
Eltern können mit dem Jugend-Amt sprechen.
Wenn es Probleme mit der Erziehung gibt.
Oder wenn das Kind in Gefahr ist.
Dann hilft das Jugend-Amt.
Mit 18 Jahren kann man auch selbst mit dem Jugend-Amt sprechen.

Hilfe für die Erziehung ist immer freiwillig.
Niemand muss sich diese Hilfe nehmen.

Es gibt aber auch andere Maßnahmen vom Jugend-Amt.
Zum Beispiel wenn ein Kind zu Hause in großer Gefahr ist.
Dann kann das Jugend-Amt die Kinder holen.
Man sagt auch:
In Obhut nehmen.