Freizeitangebote-header-02.jpg Foto: T. Maelsa / DRK e.V.

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Ambulante Hilfen

Ansprechpartnerin

Frau Susanne Reisch
Rheinstraße 3
76870 Kandel Mobil: 0162-4333197

Ambulante Hilfen - unsere Angebote im Detail

Was ist ambulante Jugendhilfe?

Unter ambulanter Kinder- und Jugendhilfe werden alle Leistungen und Aufgaben öffentlicher und freier Träger zusammengefasst. Grundlegend ist es Aufgabe der Jugendhilfe die jungen Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern. Weiterhin soll sie dazu beitragen Benachteiligungen zu vermeiden und/oder abzubauen und die Eltern bzw. Sorgeberechtigten bei der Erziehung beraten und unterstützen.

 

Angebote des DRK

Sozialpädagogische Familienhilfe gem. §31 SGB VIII i.V. mit §27

Unterstützung, Begleitung und Beratung der Eltern/des Sorgeberechtigten bei der Ausübung der elterlichen Sorge

Klassische Form der SPFH

Ziel: Unterstützung der Familie in unterschiedlichen Bereichen:

  • Verbesserung der Eltern-Kind-Beziehung
  • Gemeinsam an der Erziehungskompetenz arbeiten
  • Kommunikationsstörungen im familiären System aufklären
  • Themenbearbeitung: Trennung/Scheidung der Eltern oder Patchwork Familie
  • Bearbeitung von Rollenkonflikten innerhalb des familiären Systems
  • Bewältigungsstrategien zur Konfliktlösung finden
  • In aktuellen Lebenskrisen durch Tod, Krankheit oder Behinderung eines Familienmitgliedes
  • Wegen Psychischer Instabilität oder Erkrankung eines Elternteils
  • Gemeinsame Erarbeitung einer Alltagsstruktur

 SPFH als Clearing

Diagnostik der familiären Situation und Ausarbeitung einer schriftlichen Empfehlung und/oder Prognose

Ziele:

  • Zur Klärung der aktuellen familiären Situation und deren Hintergründe für Konfliktsituationen
  • Zur Abklärung welcher Aufenthaltsort dem Kindeswohl gerecht wird und ggf. unter welchen Bedingungen

Die Dauer des Clearings richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Eine zeitliche Befristung wird mit dem Jugendamt vereinbart.
Zum Abschluss des Clearing wird ein ausführlicher Bericht für das Jugendamt erstellt.

Begleitete Elternschaft gem. § 31 SGB VIII

Unterstützung der Eltern/des Sorgeberechtigten mit kognitiver, körperlicher oder gesundheitlicher Einschränkung

Ziele:

  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Alltagsstruktur erarbeiten
  • Betreuung, Versorgung und Pflege von Kleinkindern
  • Unterstützung im Haushalt auch durch Nichtfachkräfte
  • Unterstützung der Eltern in ihrer Elternrolle

Elternassistenz gem. § 78 Abs. 3 SGB IX

Unterstützung der Eltern/des Sorgeberechtigten, die/der eine Behinderung haben/hat  bei der Pflege und Erziehung des Kindes

Ziele:

  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Unterstützung im Haushalt auch durch Nichtfachkräfte
  • Unterstützung der Eltern in ihrer Elternrolle
  • Gemeinsame Erarbeitung von Alltagshilfen
  • Unterstützung der Eltern bei der Versorgung, Pflege und Betreuung ihres/r Kindes/r

Erziehungsbeistandschaften gem. §30 SGB VIII i.V. mit §41

EZB für Kinder und Jugendliche

Ergänzende Begleitung und Unterstützung des jungen Menschen in bestimmten Lebensbereichen, wegen unzureichender Förderung, Betreuung und/oder Versorgung des Kindes durch die Eltern/Sorgeberechtigten

Ziele:

  • Sicherstellung der Förderung, Betreuung und Versorgung des Kindes
  • Ergänzende Unterstützung und Begleitung des Kindes unter Beachtung des Kindeswohl
  • Unterstützung des Kindes/Jugendlichen bei psychisch oder suchterkrankten Eltern
  • Unterstützung des Kindes bei Auffällligkeiten im Sozialverhalten wie z.B. Isolation, Weglaufen, Aggressivität, Drogen-Alkoholkonsum, Delinquenz
  • Unterstützung des Kindes bei Entwicklungsauffälligkeiten oder seelischen Problemen wie z.B. suizidale Tendenzen, Ängste, Zwänge, Entwicklungsrückstand
  • Belastung des Kindes durch familiäre Konflikte wie z.B. Partnerkonflikte, Trennung und Scheidung, Umgangsstreitigkeiten
  • Unterstützung des Kindes bei schulische Probleme wie z.B. Schwänzen, Hochbegabung, ADHS, Schwierigkeiten mit der Leistungsanforderung

 EZB für Jugendliche und junge Volljährige

Unterstützung des jungen Menschen zur Führung beim eigenständigen Wohnen,
Hilfe zur Selbsthilfe

Ziele:

  • Erkennen von persönlichen und sozialen Problemen
  • Findung und Nutzung von eigenen Ressourcen
  • Stabilisierung und Stärkung der Persönlichkeit
  • Langfristige Wohnmöglichkeit finden
  • Verinnerlichung von lebenspraktischen Hilfen
  • Unterstützung und Anleitung z.B. bei den Themen: Umgang mit Geld, Behördengänge, Schriftverkehr, Vertragsrecht etc.

Begleitete Umgänge gem. §18 Ab. 1 und 3 SGBVIII

Begleitete Umgänge mit richterlicher Anordnung gem. § 18 Abs. 3 SGBVIII

Hier wird der Umfang, die Dauer und der Ort des Umgangs vom Familiengericht genau festgelegt.

Eingeleitete Umgänge durch das Jugendamt gem. §18 Abs. 1 SGBVIII

Begleiteter Umgang kann auch durch das Jugendamt eingeleitet werden z.B:

  • Loyalitätskonflikte des Kindes
  • Konfliktpotential zwischen den Eltern
  • Entfremdung eines Elternteils
  • Verdacht auf häusliche und/oder psychische Gewalt

Ziele:

  • Praktische Umsetzung des Umgangs- bzw. Besuchsrecht der Eltern/Sorgeberechtigten
  • Anregungen geben, die einen harmonischen Umgang begünstigen
  • Anregung und Anleitung der Eltern beim Umgang und in der Kommunikation mit dem Kind
  • Stabilisierung der Eltern-Kind-Beziehung
  • Langfristig die Eltern zur eigenständigen Umgangsgestaltung befähigen

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.